Ablehnung
Die Versicherung hat das Recht einen Antrag bzw. eine Antragsänderung abzulehnen. Es gibt jedoch einige Ausnahmefälle, wo ein Antrag nicht abgelehnt werden kann, zum Beispiel die Aufhebung einer Tagegeldversicherung bei Eintritt in den Ruhestand. Leistungsabrechnungen können ebenfalls abgelehnt werden wenn z.B. eine gewisse Behandlung oder ein Medikament nicht medizinisch notwendig ist und nicht im Leistungsverzeichnis der Versicherung aufgeführt wird.
Beliebte Artikel:
« Englische Lebensversicherungen - vorhergehender / nächster Artikel - Allgemeine Versicherungsbedingungen »