Äquivalenzprinzip -Individualversicherungsprinzip
Die Beiträge in der privaten Krankenversicherung werden aufgrund des Äquivalenzprinzips berechnet. Für jeden Versicherten wird ein individueller Beitrag kalkuliert basierend auf dem Geschlecht, dem Eintrittsalter, dem Gesundheitszustand und den gewählten Tarifleistungen.
Das Äquivalenzprinzip der privaten Krankenversicherung steht dem Solidaritätsprinzip der gesetzlichen Krankenversicherung gegenüber.
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