Annahmezwang - Kontrahierungszwang
Krankenversicherungsgesellschaften dürfen bestimmte Personen nicht ablehnen. Es besteht Annahme- bzw. Kontrahierungszwang. Die Nachversicherung des Neugeborenen muss vom Versicherer angenommen werden. Die Wartezeiten entfallen, wenn ein Elternteil seit mindestens drei Monaten Mitglied bei der Versicherung ist. Die Versicherung muss spätestens zwei Monate nach der Geburt abgeschlossen werden damit sie rückwirkend ab dem Ersten des Geburtsmonats gültig sein kann.
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