Versicherung - Versicherungen



Antragsbindefrist (Antragsfrist, Bindefrist)

Durch die Antragsbindefrist ist der Antragssteller 6 Wochen lang an den Antrag gebunden. Die Bindefrist hat zwei Bedeutungen: einerseits gibt sie die Bearbeitungszeit vor in der der Versicherer den Vertrag schließen kann, andererseits schreibt sie dem Antragssteller eine Wartezeit von 6 Wochen vor, während dieser vom Antrag nicht zurücktreten kann.


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Artikel aus Lexikon von admin am 24. Nov. 2007

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