Anwartschaftsversicherung
Die Anwartschaftsversicherung kann in folgenden Fällen abgeschlossen werden:
Sicherung der Rechte in der privaten Krankenversicherung während einer vorübergehenden Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung oder während eines Auslandaufenthalts.
Eine private Krankenversicherung wird zu einem späteren Zeitpunkt gültig sein z.B. wenn die Person heute in Heilfürsorge ist. Durch die Anwartschaftsversicherung sichert man sich das Recht die bestehende Versicherung zu einem späteren Zeitpunkt aufleben zu lassen. So muss man keine Wartezeiten in Kauf nehmen, es wird keine erneute Risikoprüfung vorgenommen und das Eintrittsalter bleibt gültig. Erkrankungen die während der Anwartschaft eintreten werden mitversichert es besteht jedoch kein Anspruch auf Leistungen.