Versicherung - Versicherungen



Anzeigepflicht

Die Anzeigepflicht ist die Pflicht des Antragsstellers bei Antragsstellung, Vertragsänderung oder Wiederaufleben der Krankenversicherungsauftrages den aktuellen Gesundheitszustand und in der Vergangenheit aufgetretene Erkrankungen wahrheitsgemäß anzugeben. Werden wichtige Umstände verschwiegen oder nicht richtig angegeben werden, kann dies zur Nichtigerklärung des Vertrages führen.


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Artikel aus Lexikon von admin am 25. Nov. 2007

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