Arbeitgeberwechsel
Wenn nach einem Arbeitgeberwechsel das Einkommen der nächsten 12 Monate über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, wird man von der Versicherungspflicht befreit und kann in die private Krankenversicherung wechseln. Die Mitgliedschaft bei der bisherigen Versicherung endet an dem Tag an dem das Arbeitsverhältnis endet.
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