Versicherung - Versicherungen



Befreiung von der Versicherungspflicht

Wenn man zum 1. Januar durch die Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze versicherungspflichtig wird, besteht die Möglichkeit sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen. Der Antrag auf die Befreiung muss innerhalb von 3 Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht bei der Krankenkasse gestellt werden. Nachdem man von der Versicherungspflicht befreit wurde, ist eine Rückkehr in die GKV nicht mehr möglich.



Artikel aus Lexikon von admin am 7. Dez. 2007

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