Beginn des Versicherungsschutzes (private Krankenversicherung)
Der Versicherungsschutz in der privaten Krankenversicherung beginnt nach der Schließung des Vertrags, der durch die Zusendung der Police oder der Annahmebestätigung schriftlich festgehalten wird. Dies wird als formeller Beginn bezeichnet. Im technischen Sinne beginnt der Versicherungsschutz ab dem im Vertrag genanntem Zeitpunkt (technischer Beginn) und nach dem Ablauf der Wartezeiten (materieller Beginn).
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