Studenten Krankenversicherung
Studenten Krankenversicherung - Die Hauptaufgabe einer Krankenversicherung ist es, die Gesundheit des Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder seinen Gesundheitszustand zu verbessern.
Für alle in Deutschland wohnhaften Bürger besteht eine vorrangige Krankenversicherungspflicht. Dies trifft ebenso für Studenten der Universitäten respektive anderen Hochschulformen, wie etwa Fachhochschulen zu. Unter einem Studenten oder Studierenden versteht meine Person meist jungen Alters, die an einer Hochschule eingeschrieben ist mit dem Ziel einen akademischen Titel nach erfolgreichem Studium zu erlangen.
Um zu einem Hochschulstudium zugelassen zu werden, besteht für den Studierenden die Pflicht, eine Krankenversicherung vorweisen zu können. Diese unterscheidet sich hinsichtlich ihres Leistungsanspruches nicht von anderen Formen der Krankenversicherung, wohl aber in ihrem monatlich zu zahlendem Beitrag. Dieser ist weit unter den üblichen Krankenversicherungssätzen und befindet sich derzeit bei unter 10 Prozent des Bruttoeinkommens eines Studenten. Für die an die Krankenversicherung gekoppelte Pflegeversicherung gilt Entsprechendes.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme einer Studentenversicherung ist die gültige Immatrikulation, also Einschreibung, an einer deutschen Hochschule. Unter Einhaltung der Höchststudiendauer kann die Studenten Krankenversicherung bis zum 14. Fachsemester oder bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres genutzt werden. Ausnahmen sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Unter bestimmen Voraussetzungen kann die Krankenversicherungspflicht eines Studenten außer Kraft gesetzt werden. Zu einem solchen Ausschlussgrund zählt beispielsweise eine Familienversicherung der Angehörigen des Studenten, sofern dieser ein bestimmtes Lebensalter und Einkommen nicht überschreitet.
Die Versicherungspflicht der Studenten beginnt grundsätzlich mit dem Beginn des Semesters. Bei Einschreibung nach Beginn des Semesters beginnt die Versicherung mit dem Tag der Einschreibung.
Um sich kranken zu versichern hat der Student die freie Auswahl aus über 200 verschiedenen Krankenkassen in Deutschland. Bei einer Krankenkasse seiner Wahl reicht er einen Antrag auf eine Versicherungsbescheinigung ein. Nach Erhalt dieser Bescheinigung muss die Versicherungsbescheinigung bei der Hochschule eingehen. Nach erfolgter Einschreibung an der Hochschule muss der Immatrikulationsnachweis bei der gewählten Krankenkasse eingereicht werden, welche daraufhin die Anmeldung der Studenten Krankenversicherung vornimmt. Kurze Zeit später erhält der Student seine Krankenversicherungschipkarte und eine schriftliche Bestätigung über die Studenten Krankenversicherung auf dem Postweg.
Der fällige Beitrag für die Krankenversicherung wird zumeist für ein Semester im Voraus erhoben. Bei manchen Krankenkassen ist die Zahlung auch monatlich, doch stets im Voraus möglich. Die Versicherung bleibt solange bestehen, bis eine Exmatrikulationsbescheinigung (also ein Nachweis über den Austritt aus einem Studium) vorgelegt wird. Hier endet die Krankenversicherung mit Ablauf des Semesters. Bei Studenten endet die Mitgliedschaft im Allgemeinen einen Monat nach Ablauf eines Semesters. Eine rechtzeitige Neubeantragung der Studenten Krankenversicherung muss also rechtzeitig mit jedem neuen Semester erfolgen und verlängert sich bei Erstbeantragung nach der Einschreibung nicht automatisch auf die komplette Dauer des Studiums.
Die Leistungen einer Studenten Krankenversicherung unterscheiden sich nicht zu denen der gesetzlichen Krankenversicherung für Nicht-Studierende, also beispielsweise Arbeitnehmer. Hierzu zählen unter anderem Krankenhausbehandlungen und Arztbesuche, medizinische Rehabilitationsmaßnahmen, Künstliche Befruchtung, Hilfsmittel zur Empfängnisverhütung und präventive, also vorbeugende Maßnahmen.