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Rürup Rente

Rürup Rente - Seit 2005 gibt es vom Gesetzgeber her eine neue staatlich geförderte und subventionierte Altersvorsorge als so genante Basisrente, die von dem Ökonomen Bert Rürup entwickelt wurde. Im Großen und ganzen kann man sie sich wie die gesetzliche Rente vorstellen, nur dass hier nicht die Einzahler des Kapitals die aktuelle Rentengeneration finanzieren, sondern jeder für sich selbst zahlt und das eingezahlte Geld verzinst angespart wird. Sie funktioniert ähnlich wie die Riester Rente aber bei der Riester Rente werden nur 30% des angesparten Kapitals als Teilauszahlung ausgeschüttet.

Die Rürup Rente bietet gegenüber herkömmlichen Sparplänen für die Rente und Rentenversicherungen einige Vorteile aber auch Nachteile.

Vorteile:

  • Der Versicherte kann mit staatlicher Unterstützung und durch staatliche Förderung über die Steuervorteile bei den Vorsorgeaufwendungen Kapital aufbauen und ansparen. Ab 2005 sind die Einzahlungen von max. 4.200,- Euro im Jahr zu 60%, was bei der max. Summe 2.520,- Euro beträgt, steuerlich absetzbar. Bis 2025 steigt der Anteil jährlich um 2% Punkte auf max. 100 % und somit 4.200,- Euro an.
  • Gegenüber von einer angesparten Lebensversicherung oder Rentenversicherung wird das bereits eingezahlte Kapital nicht aufgebraucht, wenn der Versicherte arbeitslos wird und ALG II bezieht.
  • Die Rürup Rente kann vor Ablauf auch nicht gepfändet werden, wenn der Versicherte anderweitig in finanzielle Schwierigkeiten gerät. Somit ist seine private Altersvorsorge, die er mittels der Rürup Rente aufbaut, sicher bis zum Eintritt in das Rentenalter.

Nachteile:

  • Derzeit können die Beiträge zur Rürup Rente nur gestaffelt steuerlich beim Finanzamt geltend gemacht werden.
  • Man kann das Ersparte frühestens zum 60. Lebensjahr als Leibrente auszahlen lassen. Somit besteht keine flexible Auszahlung, wie zum Beispiel bei einem Fondssparplan.
  • Die ausgezahlten Beiträge müssen je nach Rentenbeginn versteuert werden.
  • Im Gegensatz zu einer Lebensversicherung kann man einen Rürup Rentenversicherungsvertrag nicht für einen Kredit, zum Beispiel für den Hausbau oder Wohnungskauf, finanziell beleihen.
  • Ein Rürup Vertrag kann auch nicht auf andere Personen, z.B. die Ehefrau oder den Ehemann, übertragen oder verschenkt werden. Eine Rürup Rente ist immer personengebunden.
  • Wenn der Ansparer vor Rentenbeginn oder auch nach Rentenbeginn verstirbt, verfällt das komplette eingezahlte Geld. Wenn der Versicherte nach dem Rentenbeginn verstirbt, kann allerdings vorher eine Hinterbliebenenrente für den Ehegatten vereinbart werden, um ihn finanziell abzusichern.

Um einen Rürup Rentenversicherungsvertrag abschließen zu können, müssen einige Voraussetzungen geschaffen sein, um die Ausgaben steuerlich als Sonderausgaben absetzen zu können.

Der Versicherungsvertrag darf nur die Zahlung einer monatlichen lebenslangen Leibrente vorsehen.
Die Rentenauszahlung muss nach dem 60. Lebensjahr erfolgen.

Auch für Selbständige ist die Rürup Rente steuerlich absetzbar. Die Höchstbeträge für Selbstständige betragen hier 20.000,- Euro für Alleinstehende und 40.000,- Euro für zusammen veranlagte Ehegatten. Die Selbstständigen werden steuerlich wie die Angestellten gleich behandelt. So sind ab 2005 60% des eingezahlten Kapitals steuerlich abzugsfähig und jährlich kommen 2% der eingezahlten Summe, bis 2025 die 100% erreicht sind, dazu.

Weitere Vorsorgeaufwendungen, die keine Aufwendungen zur Altersvorsorge sind, können bei Steuerpflichtigen, die Beiträge für ihre Krankenversicherung in vollem Umfang allein tragen müssen, bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 2.400,- Euro abgezogen werden. Dazu gehören die Beiträge zu Versicherungen gegen Arbeitslosigkeit, zu Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung und Haftpflichtversicherungen sowie zu Risikoversicherungen, die nur für den Todesfall eine Leistung vorsehen. Außerdem sind Beiträge zu eigenständigen Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen begünstigt.

Seid Anfang 2005 kann ein Selbstständiger so ein zu versteuerndes einkommen jährlich um 5.069,- Euro verringern.


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Artikel aus Rentenversicherung von admin am 9. Aug. 2007

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