Versicherung - Versicherungen



Private Haftpflichtversicherung

Eine private Haftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen im privaten Bereich. Jeder der einen eigenen Haushalt führt und nicht mehr bei den Eltern mitversichert ist, sollte eine private Haftpflichtversicherung abschließen, da sie genau vor den Schäden schützt, die man einfach nicht mehr aus der Portokasse bezahlen kann. Gerade wenn es um Personenschäden geht, können schnell Millionen-Beträge zusammen kommen.

Eine gute private Haftpflichtversicherung zeichnet sich durch eine hohe Versicherungssumme bzw. Deckungssumme – meist 7.500.000,- Euro, einen umfangreichen Deckungsumfang und dazu noch durch einen geringen monatlichen Beitrag von ca. 60,- bis 80,- Euro aus. Sie muss für eine Absicherung einer ganzen Familie nur einmal pro Haushalt abgeschlossen werden. In Ausbildung befindliche Kinder sind meist beiden Eltern noch mitversichert.

Wann zahlt die private Haftpflichtversicherung? Eine kleine Unachtsamkeit kann sehr schnell passieren und einen sehr hohen finanziellen Schaden verursachen. Schlimmstenfalls haftet man sein ganzes Leben lang dafür, wenn man nicht sogar die private Insolvenz beantragen muss, um nach 7 Jahren wieder Schuldenfrei zu sein.

Es sollte daher keinesfalls auf die private Haftpflichtversicherung verzichtet werden.
Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden infolge von Personen- oder Sachschäden werden von der privaten Haftpflichtversicherung ersetzt. Im Straßenverkehr sind nur solche Schäden gedeckt die man als Radfahrer oder Fußgänger verursacht. Die eigenen Kinder und Familienangehörigen sind dabei automatisch mitversichert. Wenn ein Unfall durch ein Haustier wie einen Hund verursacht wird, wird dieser Schaden nur durch eine Hundehaftpflichtversicherung gedeckt.

Kinder unter dem 7.Lebensjahr werden als schuldunfähig eingestuft. Wenn das Kind einen Schaden anrichtet wie z.B. mit dem Fahrrad gegen das Auto des Nachbarn fährt, kommt die Haftpflichtversicherung nur auf, wenn nachgewiesen wird das die so genannte Aufsichtspflicht nicht verletzt wurde. Für Kinder empfiehlt sich jedoch eine Zusatzversicherung für generelle Abdeckung von Schäden schuldunfähiger Kinder abzuschießen.

Der Versicherungsschutz der Kinder endet mit dem 18. Lebensjahr, wenn sie sich nicht mehr in der Schul- oder Berufsausbildung befinden. Das sollte man beachten und nicht vergessen. Denn wenn das 18 Jahre lang mitversicherte Kind mit 19 Jahren oder später einen Schaden verursacht, könnte es unangenehme Kosten nach sich ziehen.

Der Versicherungsschutz gilt weltweit und es wird im vollen Umfang gehaftet.
Zusatzabdeckungen können jederzeit gegen eine höhere Beitragzahlung durchgeführt werden.
Einige Versicherer bieten so genannte Sparpakete an. Diese beinhalten meist die private Haftpflichtversicherung, Glasversicherung ect. in denen Deckungserweiterungen günstig mit eingeschlossen sind. Es ist allerdings zu prüfen, welche Zusatzversicherung bzw. extra Leistung man im Einzelfall benötigt, um nicht unnötige Versicherungen abzuschließen und so am Ende zu viel zahlen zu müssen.

Sollte man sich zum Abschluss der privaten Haftpflichtversicherung entschlossen haben, stehen zahlreiche kompetente Fachkräfte zur Verfügung die ausführlich beraten. Es gilt auch hier selbst im Internet zu vergleichen und sich bei Bedarf von unabhängigen Maklern beraten zu lassen. Der Versicherungsvergleich lohnt eigentlich bei jeder Versicherung. Schließen Sie auf keinen Fall bei der erst besten Versicherung ab.


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Artikel aus Versicherung allgemein von admin am 12. Jun. 2007

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