Versicherung - Versicherungen



Wohngebäudeversicherung

Die Wohngebäudeversicherung versichert Schäden (Zerstörung oder Beschädigung) an Wohngebäuden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Abhängig vom Versicherungsanbieter können auch Leistungen wie Überspannungsschäden durch Blitz, Gebäudeglas und weitere Elementarschäden (zum Beispiel Überschwemmung, Erdbeben, Vulkanausbrüche) gegen Mehrbeitrag in die Wohngebäudeversicherung eingeschlossen werden. Diese Form der Versicherung wird auch „verbundene Wohngebäudeversicherung“ genannt, da sie mehrere Einzelversicherungen aus der Schadenversicherung für Wohngebäude bündelt.

Feuer: Versichert sind Schäden (Zerstörung oder Beschädigung) an beweglichen und unbeweglichen Sachen durch Brand, Blitzschlag, Explosion und herab fallende Flugkörper. Nicht versichert sind Sengschäden oder Kurzschluss-Schäden.

Leitungswasser: Versichert sind Schäden (Zerstörung oder Beschädigung) durch austretendes Leitungswasser, Rohrbruch und Frost. Dies umfasst auch Frostschäden an Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, Wasserhähnen, Geruchsverschlüssen, Wassermessern, Heizkörpern, Heizkesseln und Boilern. Leitungswasser wird definiert als Wasser, das bestimmungswidrig aus den Zu- und Ableitungsrohren der Wasserversorgung, den mit dem Rohrsystem verbundenen Einrichtungen oder Schläuchen, den Anlagen der Warmwasser- oder Dampfheizung austritt. Außerhalb von Gebäuden sind nur Bruch- und Frostschäden an den Zuleitungs- und Heizungsrohren versichert, die der Versorgung des versicherten Gebäudes dienen. Nicht versichert ist Reinigungswasser, Grundwasser, Rückstau und Schwammbildung.

Sturm und Hagel: Versichert sind Schäden (Zerstörung oder Beschädigung) am Gebäude durch Sturm bzw. Hagelschlag. Hierbei muss eine unmittelbare Einwirkung auf das Gebäude entstehen, oder dass der Sturm Gebäudeteile oder andere Gegenstände auf das versicherte Gebäude wirft. Außen am Gebäude angebrachte Sachen sind mitversichert. Nicht versichert sind Sturmfluten, das Eindringen von Regen bzw. Hagel durch nicht ordnungsgemäß verschlossene Öffnungen am Gebäude sowie Laden- und Schaufensterscheiben.

Als versicherte Sache wird das im Versicherungsschein beschriebene Gebäude mit ihren Bestandteilen bezeichnet. Eingeschlossen können abhängig vom jeweiligen Anbieter Nebengebäude auf dem Versicherungsgrundstück, Garagen und Carports, Einbaumöbel, Klingel- und Briefkastenanlagen, Müllboxen und Terrassen.

Bei der Prämienberechnung in der Wohngebäudeversicherung kann es verschiedene Modelle geben. Die Prämienberechnung nach dem Flächenmodell richtet sich nach der Wohnfläche, dem Gebäudetyp (z.B. Ein- oder Mehrfamilienhaus), Bauausführung und –ausstattung, Nutzung und ggf. sonstigen vom Anbieter geforderten Risikomerkmalen. Die Prämienberechnung nach dem Summenmodell richtet sich nach dem Versicherungswert bzw. nach den Herstellkosten des Gebäudes oder nach der sogenannten „Versicherungssumme 1914“.

Die zu leistende Entschädigung der Wohngebäudeversicherung im Versicherungsfall richtet sich nach dem ortsüblichen Neubauwert des Wohngebäudes bei Totalschaden und nach Reparaturkosten bei Teilschäden. Im Falle des Totalschadens wird das Haus wieder so her- oder bereitgestellt, wie es vor dem Leistungsfall bestand (am gleichen Ort, gleiche Art und Güte, gleiche Größe und gleiche Nutzung). Mit dem Versicherungsfall in Verbindung stehende Kosten (wie zum Beispiel Aufräumungs- und Abbruchkosten, Bewegungs- oder Schutzkosten, Schadenabwendungs- oder Schadenminderungskosten) werden bis zum in der Versicherungspolice vereinbarten Betrag ersetzt.


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Artikel aus Versicherung allgemein von admin am 11. Okt. 2007

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